Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der https://job-futuromat.iab.de veröffentlichten Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem unabhängigen BITV 2.0-Test, der im Dezember 2020 durchgeführt wurde.

Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Anforderungen der WCAG 2.1 sind noch nicht vollständig umgesetzt:
WCAG 2.1 Nutzung mit eingeschränktem Sehvermögen beziehungsweise ohne Farbwahrnehmung Nutzung ohne Sehvermögen Nutzung mit eingeschränkter Handhabung oder Kraft Nutzung ohne beziehungsweise mit eingeschränktem Hörvermögen Nutzung mit kognitiven Einschränkungen
Textalternativen (1.1) teilweise vereinbar teilweise vereinbar teilweise vereinbar vereinbar teilweise vereinbar
Zeitbasierte Medien (1.2) teilweise vereinbar teilweise vereinbar vereinbar teilweise vereinbar teilweise vereinbar
Anpassbarkeit (1.3) teilweise vereinbar teilweise vereinbar teilweise vereinbar vereinbar teilweise vereinbar
Unterscheidbarkeit (1.4) teilweise vereinbar teilweise vereinbar vereinbar vereinbar teilweise vereinbar
Tastaturerreichbarkeit (2.1) vereinbar teilweise vereinbar teilweise vereinbar vereinbar vereinbar
Navigierbarkeit (2.4) teilweise vereinbar teilweise vereinbar teilweise vereinbar vereinbar teilweise vereinbar
Eingabemodalitäten (2.5) vereinbar vereinbar teilweise vereinbar vereinbar teilweise vereinbar
Lesbarkeit (3.1) vereinbar teilweise vereinbar vereinbar vereinbar teilweise vereinbar
Vorhersehbarkeit (3.2) teilweise vereinbar teilweise vereinbar teilweise vereinbar vereinbar teilweise vereinbar
Kompatibilität (4.1) vereinbar teilweise vereinbar vereinbar vereinbar vereinbar

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind bis voraussichtlich Ende September 2024 geplant:

Die Zugänglichkeit zu unseren Informationen für alle Menschen hat für uns einen hohen Stellenwert. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit.

Datum der Erstellung beziehungsweise der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 21.12.2020 erstellt und zuletzt am 23.06.2021 aktualisiert.

Barrieren melden: Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Sie möchten uns bestehende Barrieren auf unseren Webseiten melden? Oder Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erhalten?

Nutzen Sie unser Kontaktformular.

Postanschrift

Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg

Telefonnummern

Für Arbeitnehmer: 0800 4 5555-00 (kostenfrei)
Für Arbeitgeber: 0800 4 5555-20 (kostenfrei)

Gebärdentelefonie und Schrifttelefonie

Für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen gibt es das kostenlose Servicetelefon für Hörgeschädigte.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Anforderungen an barrierefreie Angebote nach WCAG 2.1

1.1 Textalternativen: Für Nicht-Text-Inhalte stehen aussagekräftige Textalternativen zur Verfügung.

1.2 Zeitbasierte Medien: Für zeitbasierte Medien (wie Videos) stehen Alternativen (wie Untertitel und Audiobeschreibungen) zur Verfügung.

1.3 Anpassbarkeit: Die Inhalte können auf verschiedene Arten dargestellt werden, ohne dass Informationen oder Struktur verloren gehen.

1.4 Unterscheidbarkeit: Die Inhalte sind leicht zu sehen oder zu hören.

2.1 Tastaturerreichbarkeit: Alle Funktionalitäten sind per Tastatur zugänglich.

2.2 Ausreichend Zeit: Für die Inhalte steht den Benutzenden ausreichend Zeit zur Verfügung, um diese zu lesen und zu benutzen.

2.3 Krampfanfälle und körperliche Reaktionen: Die Inhalte sind so gestaltet, dass sie nicht zu Anfällen führen können.

2.4 Navigierbarkeit: Benutzenden stehen ausreichen Mittel zur Verfügung, um zu navigieren, Inhalte zu finden und zu bestimmen, wo sie sich befinden.

2.5 Eingabemodalitäten: Für die Funktionen stehen Eingabealternativen zur Verfügung.

3.1 Lesbarkeit: Die Inhalte sind gut lesbar und gut verständlich.

3.2 Vorhersehbarkeit: Die Inhalte verhalten sich vorhersehbar.

3.3 Eingabehilfen: Die Fehlervermeidung und -korrektur wird ausreichend unterstützt.

4.1 Kompatibilität: Die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten, einschließlich assistierender Techniken, ist gegeben.

Leichte Sprache

Wichtige Inhalte aus dieser Erklärung zur Barrierefreiheit finden Sie auch in Leichter Sprache.